Patienten ab 18 Jahre, die nicht von einer Zuzahlung durch ihre Krankenkasse befreit sind, müssen einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes plus 10,00 Euro Rezeptgebühr entrichten.
Für Privatpatienten wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
Patienten ab 18 Jahre, die nicht von einer Zuzahlung durch ihre Krankenkasse befreit sind, müssen einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes plus 10,00 Euro Rezeptgebühr entrichten.
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